Sony: Digitale PlayStation-Spiele gehören euch nicht
Wer im PlayStation Store 70 oder 80 Euro für ein Spiel ausgibt, dürfte spontan sagen: „Das Spiel habe ich gekauft.“ Juristisch sieht Sony die Sache deutlich anders. Digitale PlayStation-Spiele werden demnach nicht verkauft, sondern lediglich über eine Lizenz zur Nutzung bereitgestellt. Genau diese Argumentation spielt jetzt in einem Gerichtsverfahren in Kalifornien eine wichtige Rolle.
Auslöser ist eine geplante Sammelklage gegen Sony Interactive Entertainment. Dabei geht es um die Frage, ob der PlayStation Store ausreichend deutlich darauf hingewiesen hat, dass Kunden beim digitalen Kauf eben kein klassisches Eigentum erwerben.
Digitale PlayStation-Spiele sind laut Sony nur lizenziert
Wie Stephen Totilo von Game File berichtet, reichte Sony am 21. August 2026 eine Stellungnahme beim US District Court im Northern District of California ein. Darin verweist das Unternehmen unter anderem auf die eigene Software Product License Agreement. Dort wird ausdrücklich festgehalten, dass Software an den Nutzer lizenziert und nicht verkauft wird.
Interessant ist vor allem Sonys Begründung. Der Konzern argumentiert sinngemäß, dass vernünftige Verbraucher bei digitalen Spielen ohnehin nicht davon ausgehen könnten, Eigentümer des eigentlichen Spiels zu werden.
Sony führt dafür sogar ein konkretes Beispiel mit Resident Evil Requiem an. Würde ein Käufer tatsächlich Eigentümer des digitalen Spiels werden, so die Argumentation, könnte Sony dasselbe Spiel anschließend nicht einfach noch einmal an einen anderen Kunden verkaufen.
Das klingt zunächst etwas schräg, beschreibt aber den juristischen Unterschied zwischen dem Besitz einer einzelnen physischen Kopie und einer digitalen Nutzungslizenz.
Du besitzt also nicht Resident Evil Requiem selbst. Du erhältst über deinen PlayStation-Account vielmehr das Recht, auf eine digitale Kopie zuzugreifen – unter den Bedingungen der entsprechenden Lizenz.
Kalifornisches Gesetz sorgt für den Rechtsstreit
Hinter dem Verfahren steckt das kalifornische Gesetz AB 2426. Es trat am 1. Januar 2025 in Kraft und betrifft unter anderem digitale Spiele, Filme, Musik und Bücher.
Das Gesetz verbietet nicht grundsätzlich den Verkauf digitaler Inhalte. Anbieter müssen allerdings deutlich darauf hinweisen, wenn Begriffe wie „Kaufen“ oder „Erwerben“ lediglich den Erwerb einer Lizenz beschreiben.
Kunden müssen erkennen können, dass ihr Zugriff bestimmten Bedingungen unterliegt und unter bestimmten Umständen sogar entzogen werden kann. Genau diese Transparenz steht im aktuellen Verfahren gegen Sony zur Diskussion.
Wichtig dabei: Das Gericht hat bislang nicht entschieden, dass Sonys Darstellung korrekt ist oder dass die Klage unbegründet wäre. Die viel zitierte Aussage über digitale PlayStation-Spiele stammt aus Sonys Verteidigung innerhalb des laufenden Verfahrens.
Das Thema wird für PlayStation-Spieler immer wichtiger
Die Diskussion bekommt ausgerechnet jetzt zusätzlichen Zündstoff. Sony hat bereits offiziell angekündigt, die Produktion physischer Datenträger für neu erscheinende PlayStation-Spiele ab Januar 2028 einzustellen.
Spiele, die vorher auf Disc veröffentlicht wurden, sind davon nicht betroffen. Neue Veröffentlichungen sollen anschließend allerdings nur noch digital über den PlayStation Store beziehungsweise als digitale Produkte im Handel angeboten werden.
Damit wird die Frage nach dem tatsächlichen Besitz digitaler Spiele deutlich relevanter.
Bei einer Disc hast du zumindest einen physischen Datenträger im Regal und kannst ihn normalerweise weiterverkaufen, verleihen oder gebraucht kaufen. Digitale PlayStation-Spiele hängen dagegen an deinem Account, Sonys Infrastruktur und den jeweiligen Lizenzbedingungen.
Genau deshalb dürfte dieser Rechtsstreit noch für Diskussionen sorgen. Denn zwischen „Ich habe ein Spiel gekauft“ und „Ich habe eine Nutzungslizenz erworben“ liegt für viele Spieler ein gewaltiger Unterschied – selbst wenn im Hintergrund schon seit Jahren genau so gearbeitet wird.